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Unmittelbares Ansetzen bei grausamer Tötung
Unmittelbares Ansetzen bei grausamer Tötung
8. August 2023
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O töten. Als diese ihn besucht, fängt er an, sie immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit zu würgen. Während er O würgt, ruft er seinen Arbeitgeber an, um Urlaub zu nehmen. O gegenüber äußert er, dass sie ohnehin keiner die nächste Woche vermissen werde und er jetzt viel Zeit für sie habe. Er meint auch, dass er kein Messer nehmen wolle, da dies keinen Spaß mache und sie erst in 4 Tagen damit töten werde. Daraufhin fesselt T die O und schläft nach mehreren Flaschen Wein unwillkürlich ein.
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