Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Klassiker im Strafrecht
Unmittelbares Ansetzen zum Mord bereits Tage davor?
Unmittelbares Ansetzen zum Mord bereits Tage davor?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O töten. Als diese ihn besucht, fängt er an, sie immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit zu würgen. Während er O würgt, ruft er seinen Arbeitgeber an, um Urlaub zu nehmen. O gegenüber äußert er, dass sie ohnehin keiner die nächste Woche vermissen werde und er jetzt viel Zeit für sie habe. Er meint auch, dass er kein Messer nehmen wolle, da dies keinen Spaß mache und sie erst in 4 Tagen damit töten werde. Daraufhin fesselt T die O und schläft nach mehreren Flaschen Wein unwillkürlich ein.
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Einordnung des Falls
Der BGH entschied hier über das Vorliegen eines unmittelbaren Ansetzens in dem Fall, dass der Täter das Opfer vor der Tötung noch tagelang quälen will. Zwar fehlt ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang, die Handlungen seien aber trotzdem untrennbar mit dem Mordplan verbunden, geradezu integraler Bestandteil des Tatplans. Mit dem Moment, in dem der Täter Kontrolle über das Opfer erlangte, sei das Leben des Opfers unmittelbar und konkret in Gefahr. Deshalb liege schon mit dem Beginn der Körperverletzungen ein unmittelbares Ansetzen zum Mord vor.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Versuch eines Totschlages (§ 212 StGB, § 211 StGB) strafbar?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat T Tatentschluss bezüglich eines Totschlages (§ 212)?
Ja, in der Tat!
3. Liegt das objektive Tatbestandselement des Versuchs im unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (§ 22 StGB)?
Ja!
4. Hat der BGH geurteilt, dass T „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“ hat, indem er die O mit Tötungsabsicht in seine Gewalt gebracht hat und folterte?
Genau, so ist das!
5. Hat T sich nach dem BGH auch wegen Mordversuchs strafbar gemacht (§ 211 StGB)?
Ja, in der Tat!
6. Hat T eine vollendete Freiheitsberaubung begangen (§ 239 Abs. 1 StGB)?
Ja!
7. Hat T eine gefährliche Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) begangen?
Genau, so ist das!
8. Stehen der versuchte Mord und die vollendete gefährliche Körperverletzung zueinander in Idealkonkurrenz (§ 52 StGB)?
Ja, in der Tat!
9. Stehen der versuchte Mord und die vollendete Freiheitsberaubung zueinander in Idealkonkurrenz (§ 52 StGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
Prüfungsschema
Im deliktischen Aufbau kann man das Grunddelikt (§ 223 StGB) und die Qualifikation (§ 224 StGB) ohne weiteres zusammen prüfen. Wie prüfst Du dies?
- Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bezüglich § 223 und § 224 StGB
- Objektiver Tatbestand
- Tatbestandsmerkmale des § 223 Abs. 1 StGB
- Qualifikationsgründe des § 224 Abs. 1 StGB
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tr(u)mpeltier junior
6.2.2021, 22:45:15
Bei der vorletzten Frage heißt es, dass Körperverletzungsdelikte von den tötungsdelikten im Wege der Spezialität verdrängt. Ich bin bei Konkurrenzen wahrlich nicht sattelfest, aber nach meiner Auffassung liegt hier vielmehr ein Fall der materiellen Subsidiarität vor. Auch wenn es sich bei den Körperverletzungsdelikten um ein Durchgangsstadium handelt, so schützen §§212 ff (Leben) und §§ 223 ff (Leib/Gesundheit) unterschiedliche rechtsgüter, weswegen sie nicht im spezialitätsverhältnis stehen.
Marilena
7.2.2021, 00:22:47
Hallo Tr(u)mpeltier junior, danke für den wertvollen Hinweis! Da ist uns leider tatsächlich ein Fehler unterlaufen. (Versuchter) Totschlag tritt hinter (versuchten) Mord ebenso im Wege der Spezialität zurück wie die einfache hinter die gefährliche Körperverletzung. Aber genau wie Du sagst, tritt eine vollendete Körperverletzung hinter einem vollendeten Totschlag konkurrenzrechtlich im Wege der materiellen Subsidiarität zurück. Ändern wir, danke Dir!
juliavdb
15.9.2023, 14:32:56
Toll, dass die Konkurrenzen mit abgefragt werden. Gern mehr davon! :)
Lukas_Mengestu
15.9.2023, 15:51:17
@[juliavdb](175409)Das freut uns, dass es Dir gefällt! Kennst Du auch schon unseren Kurs zu den Konkurrenzen: https://applink.jurafuchs.de/LQ50O9sc7Cb? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Selma🌻
27.2.2024, 22:23:41
Könnte man hier auch eine versuchte
Freiheitsberaubungmit Todesfolge prüfen? Also Grunddelikt vollendet, schwere Folge nur versucht?