Zivilrecht > Bereicherungsrecht
"in sonstiger Weise": nicht durch Leistung
An S wird eine Kiste Wein geliefert. Er denkt, es handele sich hierbei um ein Geschenk einer Freundin F. Allerdings wurde die Kiste aufgrund einer Bestellung des G geliefert. Der Lieferant hatte die Kiste nur fälschlicherweise an S übergeben. Den Lieferschein kontrolliert S nicht.