Bereicherungsrecht: 109 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 109 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Die neuesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
K schenkt ihrer Tochter eine Tasse unterm Weihnachtsbaum. V schaut wütend durchs Fenster hinein.

Zivilrecht > Bereicherungsrecht

Die Durchgriffskondiktion nach § 822

§ 822 BGB ermöglicht einem Bereicherungsgläubiger den Durchgriff auf einen Dritten, wenn dieser den Bereicherungsgegenstand unentgeltlich vom eigentlichen rechtsgrundlosen Empfänger erhalten hat und Letzterer deshalb entreichert ist. § 822 BGB dient der Korrektur eines unbilligen Ergebnisses von § 818 Abs. 3 BGB: Wenn sich jemand erfolgreich auf den Wegfall der Bereicherung beruft (§ 818 Abs. 3 BGB), weil die Sache nicht mehr in seinem Eigentum ist, und er auch kein Surrogat dafür erhalten hat, geht der Gläubiger einer Kondiktion leer aus. § 822 BGB schafft hier Abhilfe.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Vorrang der cessio legis: Die beiden Personen B und G schütteln sich die Hand, während Person S traurig im Hintergrund steht.

Zivilrecht > Bereicherungsrecht

Fall zum Vorrang der cessio legis - Jurafuchs

B übernimmt eine Bürgschaft für die Verbindlichkeit des S gegenüber G (§§ 765 ff. BGB). Als S bei Fälligkeit der Forderung nicht zahlen kann, nimmt G die B in Anspruch. B zahlt an G. Damit erfüllt sie (B) ihre Bürgenschuld (§§ 765 Abs. 1, 767 BGB).

Bereicherungsrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.