Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 307 Abs. 3 BGB Voraussetzung der Inhaltskontrolle
Kunde K vereinbart mit Werkunternehmerin W die Herstellung eines Gartenhäuschens in Ks Garten. In § 1 der AGB des Werkvertrags wird genau beschrieben, wie das Gartenhaus zusammengebaut wird. In § 2 wird die Vergütung von €200 festgelegt.