Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 107 BGB, lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte/Unterscheidung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Das Kaninchen Krümel der 8-jährigen K hat Nachwuchs. Ohne das Wissen ihrer Eltern klingelt K bei Nachbar N und bietet ihm die Kaninchenbabies zum Kauf an. N kauft ihr für €20 zwei Stück ab. Als die Eltern davon erfahren, erklären sie K, dass sie damit nicht einverstanden sind.