Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 107 BGB, Ausschluss der elterlichen Vertretungsmacht
Der 16-jährige K hat von seiner Tante eine Vespa geschenkt bekommen. Da seine Eltern in Geldnot sind, möchte er ihnen die Vespa schenken, damit sie sie verkaufen können. Die Eltern sind einverstanden und K übergibt ihnen die Schlüssel für den Roller.