Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 107 BGB, Ausschluss der Vertretungsmacht, Danaergeschenk

§ 107 BGB, Ausschluss der Vertretungsmacht, Danaergeschenk

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Die Eltern der 15-jährigen K möchten ihr ein Grundstück schenken. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches unbefristet an eine Familie vermietet ist.

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Einordnung des Falls

§ 107 BGB, Ausschluss der Vertretungsmacht, Danaergeschenk

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Für K wäre ein Schenkungsvertrag (§ 516 BGB) mit ihren Eltern über das vermietete Grundstück lediglich rechtlich vorteilhaft.

Genau, so ist das!

Lediglich rechtlich vorteilhaft ist ein Rechtsgeschäft dann, wenn es die Rechtsstellung des Minderjährigen ausschließlich verbessert. Dies wiederum ist der Fall, wenn durch das Rechtsgeschäft ausschließlich persönliche Rechte begründet oder persönliche Pflichten aufgehoben werden. Der Schenkungsvertrag (§ 516 BGB) würde für K nur einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründen.
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2. Der Eigentumserwerb an dem vermieteten Grundstück ist für K rechtlich vorteilhaft.

Nein!

Der Eigentumserwerb an einem vermieteten oder verpachteten Grundstück ist für einen Minderjährigen rechtlich nachteilig. Denn nach den §§ 566, 581 Abs. 2 BGB wird der Minderjährige der neue Vermieter oder Verpächter des Grundstücks und dies begründet rechtliche Verpflichtungen für ihn. Das Grundstück ist unbefristet an eine Familie vermietet. K würde somit neuer Vermieter und hätte die Pflichten aus dem Mietverhältnis zu tragen (§§ 535ff. BGB).Bei rechtlich nachteilhaften Geschäften bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ist der Vertreter aber selbst Vertragspartei, kollidiert dies mit dem Verbot des Insichgeschäfts (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 Abs. 2, 181 BGB). Wie dies rechtlich zu lösen ist, lernst Du: hier!
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