Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 108 Abs. 3 BGB, schwebend unwirksamer Vertrag + der Minderjährige ist zwischenzeitlich volljährig geworden
Der 17-jährige K will bei seinen Eltern E ausziehen. Er hat ohne ihr Wissen bereits eine Wohnung besichtigt und mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Einen Tag nach seinem 18. Geburtstag erfahren seine Eltern E davon und erklären, dass sie hiermit nicht einverstanden sind.