Zivilrecht > Deliktsrecht
Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Mitarbeiter K des Krankenhauses vernichtet die Samenzellen versehentlich.