Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)

Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)

26. August 2025

15 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Mitarbeiter K des Krankenhauses vernichtet die Samenzellen versehentlich.

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