Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)
Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)
26. August 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (14.748 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Mitarbeiter K des Krankenhauses vernichtet die Samenzellen versehentlich.
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