Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB durch Blutspende
19. Juli 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P ist Philanthrop und spendet Blut zur Versorgung seines lokalen Krankenhauses. Die Spende ist noch keinem Patienten zugeteilt. Krankenhausmitarbeiterin M lässt die Blutspende fallen. Das Blut verteilt sich auf dem Boden.
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