Zivilrecht > Deliktsrecht
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend erfolgreich
K erwirbt 2014 einen VW Sharan von einem Gebrauchtwagenhändler. Der Sharan ist mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet, durch die das Kraftfahrt-Bundesamt über den Schadstoffausstoß getäuscht werden sollte, um Kosten zu sparen. Nach Aufdeckung des Dieselskandals lässt K das Softwareupdate durchführen und fordert VW zur Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos auf.