Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Gerichtlicher Vergleich ersetzt notarielle Form
K und B sind in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie beenden das Verfahren durch einen Vergleich. Dieser kommt durch einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zustande, den K und B dem Gericht unterbreitet haben. In diesem Vergleich verpflichtet sich B, dem K ein Grundstück zu übereignen.