Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Gerichtlicher Vergleich ersetzt notarielle Form
Gerichtlicher Vergleich ersetzt notarielle Form
21. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K und B sind in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie beenden das Verfahren durch einen Vergleich. Dieser kommt durch einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zustande, den K und B dem Gericht unterbreitet haben. In diesem Vergleich verpflichtet sich B, dem K ein Grundstück zu übereignen.
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