Gerichtlicher Vergleich ersetzt notarielle Form

21. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K und B sind in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie beenden das Verfahren durch einen Vergleich. Dieser kommt durch einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zustande, den K und B dem Gericht unterbreitet haben. In diesem Vergleich verpflichtet sich B, dem K ein Grundstück zu übereignen.

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