Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
G möchte sein Geschäft ausbauen und benötigt dazu ein Darlehen. Die B-Bank ist bereit, G ein Darlehen über €150.000 zu geben, aber nur, wenn eine „bonitäre Person“ bürgt. G überredet seinen leitenden Angestellten A dazu. G geht später insolvent. B nimmt A in Anspruch.