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Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

24. März 2026

3 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G möchte sein Geschäft ausbauen und benötigt dazu ein Darlehen. Die B-Bank ist bereit, G ein Darlehen über €150.000 zu geben, aber nur, wenn eine „bonitäre Person“ bürgt. G überredet seinen leitenden Angestellten A dazu. G geht später insolvent. B nimmt A in Anspruch.

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