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Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
Sachverhalt
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Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) – Honorar bei nutzloser Leistung
G lässt sich von Zahnarzt Z Implantate einsetzen (Kosten: €30.000). Z lässt dabei fehlerhaft Abstände zu den Kieferknochen. G bricht deshalb die Behandlung ab. Vorher macht Z dem G noch Keramik-Füllungen (Kosten: €5.000), weil er oberflächliche Verfärbungen irrtümlich für Karies hält.

Gesamtschuldnerausgleich in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
M und F führen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Sie leben in einem gemeinsamen Haus, das in Miteigentum steht. M und F haben zur Finanzierung gesamtschuldnerisch ein Darlehen (€200.000) aufgenommen. Später zieht F aus. M bewohnt das Haus noch eine Weile und zahlt €20.000 mehr auf die Verbindlichkeiten als F. Nach Veräußerung des Hauses verlangt M Ausgleich.