Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Ehefrau der Geburtsmutter nicht Co-Mutter – Mutterschaft nach § 1591 BGB
E und F führen eine gleichgeschlechtliche Beziehung und heiraten. Sie beschließen, durch künstliche Befruchtung mit Spendersamen ein Kind zu zeugen. E gebärt im Januar 2019 den S. Das Standesamt trägt im Geburtenregister E als "Mutter" ein. F wird nicht erwähnt.