Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Freie Wahl des Käufers zwischen Nachbesserung und Nachlieferung beim Sachmangel
K kauft bei BMW einen neuen X3. Der X3 fordert K wiederholt auf, anzuhalten, um die Kupplung zu kühlen. Der Hinweis ist serienmäßig, aber falsch: Die Kupplung kühlt auch bei Weiterfahrt. K verlangt erst Nachbesserung, dann Ersatzlieferung.