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Gesamtschuldnerausgleich bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
M und F führen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Sie leben in einem gemeinsamen Haus, das in Miteigentum steht. M und F haben zur Finanzierung gesamtschuldnerisch ein Darlehen (200.000 €) aufgenommen. Später zieht F aus. M bewohnt das Haus noch eine Weile und zahlt 20.000 € mehr auf die Verbindlichkeiten als F. Nach Veräußerung des Hauses verlangt M Ausgleich.