Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Sonstige Schuldverhältnisse
Gesamtschuldnerausgleich bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Gesamtschuldnerausgleich bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
14. Februar 2025
4 Kommentare
4,4 ★ (4.515 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M und F führen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Sie leben in einem gemeinsamen Haus, das in Miteigentum steht. M und F haben zur Finanzierung gesamtschuldnerisch ein Darlehen (200.000 €) aufgenommen. Später zieht F aus. M bewohnt das Haus noch eine Weile und zahlt 20.000 € mehr auf die Verbindlichkeiten als F. Nach Veräußerung des Hauses verlangt M Ausgleich.
Diesen Fall lösen 74,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesamtschuldnerausgleich bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundlage des Anspruches des M ist § 426 Abs. 1 S. 1 BGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein inhaltsgleicher Anspruch ergibt sich aus §§ 748, 755 BGB.
Genau, so ist das!
3. F und M haben grundsätzlich die Verbindlichkeiten im Innenverhältnis hälftig zu tragen.
Ja, in der Tat!
4. Eine besondere Ausgestaltung der Lastentragung ergibt sich für Ehepartner, wenn ein Ehepartner nach dem Auszug weiterhin im Haus wohnt und die Lasten trägt, ohne einen Ausgleich zu verlangen.
Ja!
5. Die besondere Ausgestaltung greift nur, wenn der weichende Ehegatte seinerseits die Aufrechnung erklärt.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Die für Ehegatten entwickelte Rechtsprechung ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen.
Ja, in der Tat!
7. M kann von F hälftigen Ausgleich der 20.000 € fordern, die er in der Zeit geleistet hat, in der er vor Veräußerung im Haus wohnte.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Steinfan
10.5.2024, 13:43:51
Ich verstehe die Antwort “Ein inhaltsgleicher Anspruch ergibt sich aus §§ 748, 755 BGB.” nicht. Was genau sind denn in diesem konkreten Fall die Lasten oder Kosten, die anteilig verlangt werden können? Die Zahlungen auf das Darlehen sind doch keine Lasten oder Kosten in diesem Sinne?

Artimes
4.9.2024, 17:41:42
Welche Voraussetzungen hat die neLG (d.h. wie erkenne ich sie im Klausursachverhalt?). Müssen die Partner dabei zwingend in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben?