Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Grundstückskaufverträge ab Beurkundung der Auflassung formlos änderbar
K kauft von V ein Hausgrundstück für €300.000. Die Parteien erklären im (notariell beurkundeten) Vertrag auch die Auflassung. Später zeigt sich, dass der Preis zu hoch war. K verlangt Herabsetzung um €30.000. V willigt ein. K zahlt 270.000.- €. Danach verlangt V weitere €30.000, weil die Herabsetzung formunwirksam sei.