Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Haftung des Betreibers bei Auffahrunfall in Waschstraße nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
K fährt sein Auto in die vollautomatische Waschstraße des B. Vor und hinter dem Auto des K befinden sich weitere Fahrzeuge. Als der Fahrer des Wagens vor K grundlos bremst, schiebt die Waschanlage den K auf den Vordermann auf.