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Haftung des Betreibers bei Auffahrunfall in Waschstraße nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
Haftung des Betreibers bei Auffahrunfall in Waschstraße nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
23. August 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (17.321 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K fährt sein Auto in die vollautomatische Waschstraße des B. Vor und hinter dem Auto des K befinden sich weitere Fahrzeuge. Als der Fahrer des Wagens vor K grundlos bremst, schiebt die Waschanlage den K auf den Vordermann auf.
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