Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Kündigungsschutzklage – Präklusion gemäß §§ 4 S. 1, 7 KSchG
A war bei B fest angestellt. Er unterhielt zwar eine Wohnung in Deutschland, hielt sich aber überwiegend in Katar auf, was B bekannt war. B kündigte A durch Kündigungsschreiben, das an die Adresse in Deutschland adressiert war. Einen Monat nach Zugang der Kündigung erhebt A Kündigungsschutzklage.