Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Museen dürfen Fotografieren verbieten – Fotos dürfen nicht im Internet verbreitet werden
K betreibt ein Museum. Sie stellt Fotografien von Gemälden sowie eigene Kunstwerke aus. Mit Piktogrammen (Schilder mit durchgestrichener Kamera) und in ihrer Benutzungsordnung untersagt K das Fotografieren im Museum. B fertigt Scans der Fotografien an. Außerdem fotografiert er die Kunstwerke der K. Beides lädt er ins Internet hoch. K verlangt von B Unterlassung.