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Museen dürfen Fotografieren verbieten – Fotos dürfen nicht im Internet verbreitet werden

Museen dürfen Fotografieren verbieten – Fotos dürfen nicht im Internet verbreitet werden

14. September 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K betreibt ein Museum. Sie stellt Fotografien von Gemälden sowie eigene Kunstwerke aus. Mit Piktogrammen (Schilder mit durchgestrichener Kamera) und in ihrer Benutzungsordnung untersagt K das Fotografieren im Museum. B fertigt Scans der Fotografien an. Außerdem fotografiert er die Kunstwerke der K. Beides lädt er ins Internet hoch. K verlangt von B Unterlassung.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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