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Museen dürfen Fotografieren verbieten – Fotos dürfen nicht im Internet verbreitet werden
Museen dürfen Fotografieren verbieten – Fotos dürfen nicht im Internet verbreitet werden
26. August 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (5.491 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K betreibt ein Museum. Sie stellt Fotografien von Gemälden sowie eigene Kunstwerke aus. Mit Piktogrammen (Schilder mit durchgestrichener Kamera) und in ihrer Benutzungsordnung untersagt K das Fotografieren im Museum. B fertigt Scans der Fotografien an. Außerdem fotografiert er die Kunstwerke der K. Beides lädt er ins Internet hoch. K verlangt von B Unterlassung.
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