Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Wegfall des Honoraranspruchs bei Nutzlosigkeit einer Leistung – Behandlungsvertrag nach § 630a BGB
G lässt sich von Zahnarzt Z Implantate einsetzen (Kosten: €30.000). Z lässt dabei fehlerhaft Abstände zu den Kieferknochen. G bricht deshalb die Behandlung ab. Vorher macht Z dem G noch Keramik-Füllungen (Kosten: €5.000), weil er oberflächliche Verfärbungen irrtümlich für Karies hält.