Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe
B betreibt ein Recyclingunternehmen. Mitarbeiter M zerkleinert mit einem Bagger auf dem Grundstück des B ein Stück Beton, in das ein von außen nicht sichtbarer Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg eingeschlossen ist. Die Bombe explodiert und richtet Schäden auf dem Nachbargrundstück des K an.