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Deliktsrecht
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe
27. August 2025
11 Kommentare
4,5 ★ (18.874 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B betreibt ein Recyclingunternehmen. Mitarbeiter M zerkleinert mit einem Bagger auf dem Grundstück des B ein Stück Beton, in das ein von außen nicht sichtbarer Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg eingeschlossen ist. Die Bombe explodiert und richtet Schäden auf dem Nachbargrundstück des K an.
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