Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Eigenbedarfskündigung bei Härtefällen
E lebt mit seiner Familie in einer kleinen Wohnung. 2015 erwirbt er eine größere Wohnung, die seit 1974 an M vermietet ist. E erklärt die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die 79-jährige M widerspricht mit Verweis auf ihre Verwurzelung in der Umgebung, ihre Demenz und fehlenden Ersatzwohnraum.