Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung
Ein Auto von Autovermieter B wird durch K beschädigt. B lässt das Auto nicht reparieren, sondern verlangt Zahlung von €1.400 auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. K zahlt nur €1.200. Er meint, B würde bei einer Reparatur einen Großkundenrabatt in Höhe von €200 erhalten.