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Schadensrecht

Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

19. Juli 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Ein Auto von Autovermieter B wird durch K beschädigt. B lässt das Auto nicht reparieren, sondern verlangt Zahlung von €1.400 auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. K zahlt nur €1.200. Er meint, B würde bei einer Reparatur einen Großkundenrabatt in Höhe von €200 erhalten.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer Bremen 2024
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