Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Unbewusstes Abweichen von einer DIN-Norm beim Grundstückskauf als arglistiges Verschweigen
K kauft von Maurermeister B unter Ausschluss der Gewährleistung ein Haus. B hatte das Haus 20 Jahre zuvor selbst errichtet. B erklärt bei einer Besichtigung, das Haus unter Einhaltung der damals geltenden Normen erbaut zu haben. In den notariellen Grundstückskaufvertrag wird dies allerdings nicht mit aufgenommen. Tatsächlich hat B beim Einbau einer Drainage die DIN-Norm unbewusst nicht eingehalten. Das führt zu einem Wasserschaden, der K kurz nach dem Einzug auffällt. Er verlangt von B die Zahlung der Reparaturkosten.