Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Relevanter Zeitpunkt bei der Berechnung des fiktiven Schadensersatzanspruchs
Fahrzeughalter B verursacht schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem das Auto des K beschädigt wird. Ein Kostenvoranschlag ergibt Reparaturkosten in Höhe von €4.500. K will das Auto nicht reparieren lassen. B zahlt zunächst nur €3.000. K verlangt zunächst die Zahlung weiterer €1.500. Dann erhöht die Werkstatt die Preise. K verlangt entsprechend €2.000 von B.