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Relevanter Zeitpunkt bei der Berechnung des fiktiven Schadensersatzanspruchs
Sachverhalt
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Schadensminderungspflicht des geschädigten Autohauses (Internet-Restwertrecherche)
Bei einem Unfall beschädigt B ein Auto des Autohausbetreibers K. K lässt den Restwert unter Berücksichtigung regionaler Anbieter von einem Sachverständigen schätzen und verkauft den unreparierten Wagen zu dem geschätzten Preis (€9.500). B legt später ein Kaufangebot eines Internethändlers vor, der €17.000 gezahlt hätte, und zahlt nur unter Anrechnung dieses Betrags Schadensersatz an K. K verlangt von B den Differenzbetrag (€7.500) zwischen dem von B angesetzten Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös.
Fiktive Schadensabrechnung bei Nachbargebäudeschäden durch Bauarbeiten
K und B sind Nachbarn. B führt Bauarbeiten an seinem Grundstück aus, bei denen das Haus des K durch das Verschulden des B schwer beschädigt wird. K lässt nur einen Teil der Schäden reparieren. Er verlangt von B Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten sowie die Zahlung fiktiver Reparaturkosten.