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Rückzahlung von Spielverlusten wegen verbotenen Glücksspiels?
A ist Anbieter von Online-Glücksspielen. B spielt von 2017 bis 2019 auf der Plattform und verliert insgesamt € 300.000. Online-Glücksspiele sind nach § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verboten gewesen.