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Rückzahlung von Spielverlusten wegen verbotenen Glücksspiels
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheExamen-Relevanz
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Kann ein Schenkungsangebot durch Testament widerrufen werden?
Erblasserin E unterhält ein Wertpapierdepot bei der B-Bank. E vereinbart mit B im Jahre 2000, dass bei Tod der E die B ein Schenkungsangebot der E bezüglich der Wertpapiere an E's Cousine C weiterleiten solle. Durch formwirksames Testament verfügt E 2017 über sämtliches bei B hinterlegtes Vermögen und setzt hierfür ihre Nichte N als Erbin ein. Nach dem Tod der E 2018 erfährt C vom Testament. 2019 leitet B an C das Schenkungsangebot weiter. C nimmt an, woraufhin B die Wertpapiere auf C überträgt. N verlangt Herausgabe.
Insichgeschäft – Missbrauch der Vertretungsmacht und Bereicherungsausgleich
Die K-GmbH & Co. KG gewährt der B-GmbH & Co. KG ein Darlehen. Dabei vertritt G, der Geschäftsführer der Komplementär-GmbHs von K und B, sowohl K als auch B. Die Komplementärin der B ist im Gesellschaftsvertrag (nur) im Außenverhältnis von § 181 BGB befreit. K zahlt das Darlehen vereinbarungsgemäß an D, einen Gläubiger der B, aus.