Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
Auf As Grundstück in Berlin steht ein Baum. Seit 20 Jahren ragen in 5 m Höhe Äste aufs Grundstück des N, sodass Nadeln darauf fallen. N setzt A eine fruchtlose Frist, die Äste zu entfernen, da die Nadeln das Wachstum ihrer Pflanzen behindern würden. Daraufhin schneidet N die Äste zurück.