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Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

19. Juli 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Auf As Grundstück in Berlin steht ein Baum. Seit 20 Jahren ragen in 5 m Höhe Äste aufs Grundstück des N, sodass Nadeln darauf fallen. N setzt A eine fruchtlose Frist, die Äste zu entfernen, da die Nadeln das Wachstum ihrer Pflanzen behindern würden. Daraufhin schneidet N die Äste zurück.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
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