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Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
19. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf As Grundstück in Berlin steht ein Baum. Seit 20 Jahren ragen in 5 m Höhe Äste aufs Grundstück des N, sodass Nadeln darauf fallen. N setzt A eine fruchtlose Frist, die Äste zu entfernen, da die Nadeln das Wachstum ihrer Pflanzen behindern würden. Daraufhin schneidet N die Äste zurück.
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