Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2021
Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf As Grundstück in Berlin steht ein Baum. Seit 20 Jahren ragen in 5 m Höhe Äste aufs Grundstück des N, sodass Nadeln darauf fallen. N setzt A eine fruchtlose Frist, die Äste zu entfernen, da die Nadeln das Wachstum ihrer Pflanzen behindern würden. Daraufhin schneidet N die Äste zurück.
Diesen Fall lösen 80,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Berechtigung zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 12 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann von N verlangen, weiteres Abschneiden der Äste zukünftig zu unterlassen, wenn die Voraussetzungen des § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. N hat als Störerin das Eigentum am Baum des A in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt.
Ja, in der Tat!
3. Es besteht auch die nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr.
Ja!
4. Der Unterlassungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 1004 Abs. 2 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
5. Eine Duldungspflicht im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB kann sich grundsätzlich aus dem Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 S. 2 BGB ergeben.
Ja, in der Tat!
6. Solange A nicht darlegt und beweist, dass die Zweige die Benutzung des Grundstücks der N nicht beeinträchtigen, wird diese Beeinträchtigung vermutet.
Ja!
7. § 910 Abs. 1 S. 2 BGB erfasst nur unmittelbar von den Ästen ausgehende Beeinträchtigungen. Nadel- und Zapfenbefall unterfallen hingegen als mittelbare Immissionen § 906 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Das Selbsthilferecht der N ist vorliegend aber ausgeschlossen, weil sie die Fünfjahresfrist aus § 32 S. 1 NachbG Bln nicht eingehalten hat.
Nein, das trifft nicht zu!
9. Das Selbsthilferecht der N ist jedoch nach allgemeinen Vorschriften verjährt.
Nein!
10. Da N 20 Jahre lang nichts unternommen hat, ist ihr Selbsthilferecht nach allgemeinen Grundsätzen verwirkt.
Nein, das ist nicht der Fall!
11. N darf die Äste aber nur zurückschneiden, soweit die Standfestigkeit des Baums gewahrt bleibt.
Nein, das trifft nicht zu!
12. A muss dulden, dass N die Äste zur Grundstücksgrenze hin zurückschneidet.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Björn
21.9.2021, 16:38:12
Eine Funktion, mit der man einzelne Erklärungen bzw. Erklärungsseiten speichern könnte, zum späteren Wiederholen, wäre super. Screenshots sind zwar möglich, erfassen aber nicht immer die komplette Erklärung
xxx
25.9.2021, 07:58:33
Das stimmt! Schön wäre auch, wenn man die einzelnen Erklärungsseiten die man nicht gewusst hat, einzeln wiederholen kann und nicht nur die gesamte Aufgabe.
Lukas_Mengestu
4.10.2021, 11:17:20
Hallo ihr beiden, vielen Dank euch für Eure Anregungen. Wir werden gerne versuchen hierfür eine technische Lösung zu finden :) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Der Paragraf
17.11.2021, 08:02:08
hat mit „sekundärer
Darlegungslast“ nichts zu tun. Dies schreibt auch der BGH in Rn. 15 nicht. Dort führt er allein aus, dass der Selbsthilfegegner die (primäre) Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen einer Beeinträchtigung trägt.
Lukas_Mengestu
17.11.2021, 19:44:24
Vielen Dank, Paragraf. Hier hatte sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Der Grundstückseigentümer trägt in der Tat die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von seinem Überwuchs keine Beeinträchtigung ausgeht. Wir haben das im Fall angepasst. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Der Paragraf
17.11.2021, 20:02:03
Wunderbar, danke für die schnelle Reaktion und beste Grüße zurück!
gip
5.5.2024, 09:24:17
Dieser Fall kam im 1. Staatsexamen in den schriftlichen Klausuren in NRW im Dezember 2023 dran
Nora Mommsen
5.5.2024, 15:08:46
Hallo gip, super - danke dir für den Hinweis! Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team