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Facebook Teil 1/2 – Wirksamkeit einer AGB-Änderung
Verbraucherin N wohnt in Wuppertal und nutzt seit 2014 das soziale Netzwerk F, welches auch in Deutschland zugänglich ist. F hat seine einzige EU-Niederlassung in Dublin. F strukturiert seine AGB vollständig um, um die Kommunikationsregeln zu präzisieren. In einem Pop-Up-Fenster klickt N auf „Ich stimme zu“. Nur so kann N ihr Konto weiter nutzen. N hält die AGB-Änderung für unwirksam und will am 11.8.2018 klagen.