Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage
B stellt der K Verzugszinsen in Höhe von €1.000 in Rechnung. K wehrt sich hiergegen und beantragt vor Gericht, festzustellen, dass dieser Zinsanspruch nicht besteht. B hält die Klage für unzulässig.