Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage
Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage
5. Juli 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (20.687 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B stellt der K Verzugszinsen in Höhe von €1.000 in Rechnung. K wehrt sich hiergegen und beantragt vor Gericht, festzustellen, dass dieser Zinsanspruch nicht besteht. B hält die Klage für unzulässig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht hat alle Zulässigkeitsvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) sind von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzungen.
Ja, in der Tat!
3. Fehlt eine der beiden besonderen Sachurteilsvoraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO, kann eine Feststellungsklage stets nur als unzulässig abgewiesen werden (Prozessurteil).
Nein!
4. Ansprüche sind feststellungsfähige Rechtsverhältnisse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO.
Genau, so ist das!
5. Ist der potenzielle Anspruch der B gegen K auf Zahlung von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB) ein feststellungsfähiger Gegenstand (§ 256 Abs. 1 ZPO)?
Ja, in der Tat!
6. Die Klage der K ist eine negative Feststellungsklage.
Ja!
7. Ein Feststellungsinteresse der K kann sich daraus ergeben, dass B sie bereits zur Zahlung von Verzugszinsen aufgefordert hat (§ 256 Abs. 1 ZPO).
Genau, so ist das!
8. Das erstrebte Urteil entfaltet keine Rechtskraft im Hinblick auf die Hauptforderung. Fehlt es K deshalb an dem notwendigen Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
9. Die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO liegen vor.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!