Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen erheblicher Zahlungsrückstände
V vermietet M eine Wohnung für monatlich €700. Im Januar 2022 zahlt M €150 zu wenig, im Februar gar nicht. V kündigt Mitte Februar fristlos, hilfsweise ordentlich. Im März 2022 begleicht M die Rückstände. Bereits 2021 hatte V wegen Zahlungsverzugs gekündigt und M erst nachträglich gezahlt.