Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Sachmängelhaftung bei unzutreffender öffentlicher Äußerung über die Eigenschaften der Kaufsache
K besichtigt am 01.01.22 ein bebautes Grundstück der V. Am 03.01. teilt er V seinen Kaufwunsch mit. Kurz darauf liest K das (öffentliche) Exposé zum Grundstück. Darin heißt es wahrheitswidrig, ein Gebäudeausbau sei genehmigungsfähig. Am 10.01. schließen K und V den notariellen Kaufvertrag.