Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten

Die autoimmunkranke Anwältin A klagt und vertritt sich selbst. Gegen sie ergeht ein Versäumnisurteil. A fehlt im Einspruchstermin (Februar 2021) „wegen Migräne und erhöhten COVID-19-Infektionsrisikos“. Das Landgericht verwirft deshalb den Einspruch.