Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten
Die autoimmunkranke Anwältin A klagt und vertritt sich selbst. Gegen sie ergeht ein Versäumnisurteil. A fehlt im Einspruchstermin (Februar 2021) „wegen Migräne und erhöhten COVID-19-Infektionsrisikos“. Das Landgericht verwirft deshalb den Einspruch.