Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten
Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten
11. Juli 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (26.067 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die autoimmunkranke Anwältin A klagt und vertritt sich selbst. Gegen sie ergeht ein Versäumnisurteil. A fehlt im Einspruchstermin (Februar 2021) „wegen Migräne und erhöhten COVID-19-Infektionsrisikos“. Das Landgericht verwirft deshalb den Einspruch.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Säumnis der sich selbst vertretenden Rechtsanwältin in Corona-Zeiten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegen A ist ein zweites Versäumnisurteil ergangen (§§ 330, 345 ZPO).
Genau, so ist das!
2. Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des zweiten Versäumnisurteils gegen A entsprechen jenen des ersten Versäumnisurteils gegen A (§§ 330, 345 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Gegen das zweite Versäumnisurteil stehen der A nun keine weiteren Rechtsbehelfe mehr zur Verfügung (§ 345 ZPO).
Nein!
4. Im Zeitpunkt des Einspruchstermins stand die Rechtspflege pandemiebedingt still (§ 245 ZPO). Schon deshalb war A nicht säumig.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. A war im Einspruchstermin säumig (§§ 330, 345 ZPO).
Ja, in der Tat!
6. Das zweite Versäumnisurteil durfte nicht ergehen, wenn A ihre Säumnis nicht verschuldet hat (§ 337 S. 1 Hs. 2 ZPO). Anzulegen ist der für Rechtsanwälte geltende Verschuldensmaßstab.
Ja!
7. A hat nach dem ersten Versäumnisurteil einen Befangenheitsantrag gestellt, der erst Minuten vor dem Einspruchstermin verworfen wurde. Ist As Säumnis deshalb unverschuldet?
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Die Migräne der A ist seit Jahren chronifiziert. Im laufenden Verfahren war A mehrfach wegen akuter Migräne verhindert. Erfolgte As krankheitsbedingte Säumnis (Migräne) trotzdem unverschuldet?
Nein, das trifft nicht zu!
9. Der A hätte aber persönlich rechtliches Gehör gewährt werden müssen. Die Bestellung eines Terminvertreters hätte Art. 103 Abs. 1 GG nicht genügt. Ist As Säumnis deshalb unverschuldet.
Nein!
10. Die 7-Tage-Inzidenz lag zum Einspruchstermin bei 100. Wegen ihrer Vorerkrankung hatte A - trotz Schutzkonzepts des Gerichts - erfolglos Verlegungsanträge gestellt. Hat A ihre Säumnis verschuldet?
Genau, so ist das!
11. Kann A mit Erfolg gegen das zweite Versäumnisurteil vorgehen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!