Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier
M und F schließen mit V 2019 einen Raummietvertrag für eine im Mai 2020 geplante Hochzeit mit 70 Gästen. M und F zahlen die Miete. Ab April 2020 sind größere Ansammlungen aufgrund einer Coronaschutzverordnung untersagt. M und F verlangen Rückzahlung. V bietet Alternativtermine für 2021 an.