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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier
26. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F schließen mit V 2019 einen Raummietvertrag für eine im Mai 2020 geplante Hochzeit mit 70 Gästen. M und F zahlen die Miete. Ab April 2020 sind größere Ansammlungen aufgrund einer Coronaschutzverordnung untersagt. M und F verlangen Rückzahlung. V bietet Alternativtermine für 2021 an.
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