Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus §§ 677, 280 Abs. 1 BGB (Ausführungsverschulden) - Fall: berechtigte GoA, Schaden wegen unsachgemäßer Ausführung/Erfolglosigkeit, Haftungsprivilegierung § 680 BGB
Spaziergängerin S sieht, dass die Garage des abwesenden G brennt. Sie ruft die Feuerwehr und versucht zwischenzeitlich erfolglos, den Brand mit dem Gartenschlauch zu löschen. Dabei zertrampelt sie aus Unachtsamkeit Gs Blumen. Als die Feuerwehr eintrifft, ist die Garage bereits abgebrannt.