Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus §§ 677, 280 Abs. 1 BGB (Ausführungsverschulden) - Fall: berechtigte GoA, Schaden wegen unsachgemäßer Ausführung/Erfolglosigkeit, Haftungsprivilegierung § 680 BGB
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus §§ 677, 280 Abs. 1 BGB (Ausführungsverschulden) - Fall: berechtigte GoA, Schaden wegen unsachgemäßer Ausführung/Erfolglosigkeit, Haftungsprivilegierung § 680 BGB
12. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Spaziergängerin S sieht, dass die Garage des abwesenden G brennt. S ruft die Feuerwehr und versucht zwischenzeitlich erfolglos, den Brand mit dem Gartenschlauch zu löschen. Dabei zertrampelt S aus Unachtsamkeit Gs Blumen. Als die Feuerwehr eintrifft, ist die Garage abgebrannt.
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Einordnung des Falls
Schadensersatzanspruch GH gegen GF aus §§ 677, 280 Abs. 1 BGB (Ausführungsverschulden) - Fall: berechtigte GoA, Schaden wegen unsachgemäßer Ausführung/Erfolglosigkeit, Haftungsprivilegierung § 680 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G verlangt von S Schadensersatz für die zerstörten Blumen (§§ 677, 280 Abs. 1 BGB). Liegen die Grundvoraussetzungen einer echten GoA (§ 677 BGB) vor?
Ja, in der Tat!
2. Die GoA ist berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB.
Ja!
3. Indem S unachtsam die Blumen kaputt gemacht hat, könnte sie die Pflicht zur ordentlichen Ausführung nach § 677 BGB verletzt haben.
Genau, so ist das!
4. Über §§ 677, 280 Abs. 1 BGB kann der Geschäftherr nur Ersatz für Schäden verlangen, die auf der unsachgemäßen Ausführung der GoA beruhen. Kann G hiernach Ersatz für die Blumen und die abgebrannte Garage verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. S hat vorliegend auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten (vgl. § 680 BGB).
Nein!
6. S handelte fahrlässig (§ 276 Abs. 2 BGB), jedoch nicht grob fahrlässig.
Genau, so ist das!
7. G hat einen Schadensersatzanspruch gegen S aus §§ 677, 280 Abs. 1 BGB wegen der zertrampelten Blumen.
Nein, das trifft nicht zu!
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